加拿大华人论坛 德国生活急:孩子国籍问题
在加拿大
宝宝在国内,拿中国护照,宝宝的爸爸2012年入德国籍,13年宝宝出生,在国内上了户口。最近要给宝宝办德国签证,但是有看到下面的法律,大家有没有遇到这样的情况。我想让孩子拿中国护照来德国,保留中国国籍。谢谢大家。
Bestimmungen für Deutsche im Ausland
Im Ausland geborene Kinder, deren deutsche Eltern bzw. deutsche Mutter oder deutscher Vater am oder nach dem 01.01.2000 (Inkrafttreten der Staatsangehoerigkeitsrechtsreform) im Ausland geboren wurden, erwerben grundsaetzlich nicht mehr die deutsche Staatsangehoerigkeit. Etwas anderes gilt nur, wenn sie dadurch staatenlos würden, oder wenn die deutschen Eltern oder der deutsche Elternteil die Geburt innerhalb eines Jahres der zustaendigen Auslandsvertretung anzeigt (§ 4 Abs. 4 Staatsangehoerigkeitsgesetz – StAG).
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去德国大使馆 拿德国护照。 签证是拿不到的。
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给孩子办家庭团聚签证不行吗?非要那德国护照吗?孩子现在中国护照已经办下来了,是在不想让拿德国护照。
请问您也是跟我同样的情况吗?
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1. 您的孩子可以随时入德国国籍, 但是无法保留中国国籍, 除非不回国了。
2. 德国对18岁以下, 出生时父母有一方是德国籍的,立刻给于德国籍, 不在于父母是否同意,德国将拒绝给此儿童签证 (如果该儿童不在德国)。 德国事实上默认此儿童双重国籍, 直到18岁成年自己选择。18岁以后允许存在的双重国籍只能是瑞士和列支敦斯登.
3. 但是当该儿童再次进入中国时, 即使出示中国护照也会出现问题, 因为没有德国签证。
而且你引的法条不是原文!!!
StAG § 4 (Stand: Zuletzt geaendert durch Art. 1 G v. 13.11.2014 I 1714)
(1) Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehoerigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehoerigkeit besitzt. Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehoeriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft; die Anerkennungserklaerung muss abgegeben oder das Feststellungsverfahren muss eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.
(2) Ein Kind, das im Inland aufgefunden wird (Findelkind), gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Kind eines Deutschen. Satz 1 ist auf ein vertraulich geborenes Kind nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes entsprechend anzuwenden.
(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind auslaendischer Eltern die deutsche Staatsangehoerigkeit, wenn ein Elternteil
1.
seit acht Jahren rechtmaessig seinen gewoehnlichen Aufenthalt im Inland hat und
2.
ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehoeriger der Schweiz oder dessen Familienangehoeriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europaeischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810) besitzt.
Der Erwerb der deutschen Staatsangehoerigkeit wird in dem Geburtenregister, in dem die Geburt des Kindes beurkundet ist, eingetragen. Das Bundesministerium des Innern wird ermaechtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Vorschriften über das Verfahren zur Eintragung des Erwerbs der Staatsangehoerigkeit nach Satz 1 zu erlassen.
(4) Die deutsche Staatsangehoerigkeit wird nicht nach Absatz 1 erworben bei Geburt im Ausland, wenn der deutsche Elternteil nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren wurde und dort seinen gewoehnlichen Aufenthalt hat, es sei denn, das Kind würde sonst staatenlos. Die Rechtsfolge nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes ein Antrag nach § 36 des Personenstandsgesetzes auf Beurkundung der Geburt im Geburtenregister gestellt wird; zur Fristwahrung genügt es auch, wenn der Antrag in dieser Frist bei der zustaendigen Auslandsvertretung eingeht. Sind beide Elternteile deutsche Staatsangehoerige, so tritt die Rechtsfolge des Satzes 1 nur ein, wenn beide die dort genannten Voraussetzungen erfüllen.
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联系德国使馆,说明现在的情况,说明不想办理德国护照,只想办签证。德国使馆当然同意。
德国籍不是强制给的。有个例子,中德婚姻,孩子在中国出生,还没办德国护照的时候,双方就要离婚,后来德方没有同意给孩子办理德国护照。中方联系使馆,使馆表示不可以给德国护照。(当时并没有离婚哦)所以说德国政府可不是不需要父母同意就给孩子德国护照的。你不申请办理根本没有。有人申请办理,父母德国籍一方不同意还办不来呢。
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谢谢你的回复
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谢谢你的及时回复。德国大使馆会这么轻易让我孩子那中国护照直接办德国签证吗?不会让注销中国国籍然后再去申请德国护照吧?
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你没搞清楚法理上的根据。
1。在中国出生的孩子, 父母双方中有一方是中国籍, 孩子就取得中国籍。区别是中国不承认双重国籍, 德国默认未成年人的双重国籍。
2。 如你所诉, 如果德国父亲不配合, 比如不去德国领事馆说明亲子关系, 德国领事机构不会认同孩子身份国籍。反之, 如果母亲提出亲子鉴定, 将鉴定送之领事机构, 孩子一样获得。
3。根本问题是德国默认未成年人的双重国籍,成年后自行决定, 父母无权做决定。而中国不允许双重国籍。
Vgl. z.B.
a) Wenn ein Elternteil eines Kindes die deutsche Staatsangehoerigkeit besitzt, ist das Kind automatisch deutscher Staatsangehoeriger, auch wenn ein anderer Elternteil eine andere Staatsangehoerigkeit hat. Unerheblich dabei ist auch der Geburtsort. Entgegen einer verbreiteten Meinung müssen diese Kinder sich auch nicht irgendwann entscheiden, ob sie eine der Staatsangehoerigkeiten abgeben. Jedenfalls verlangt das nicht der deutsche Staat. In der Regel dürften die Kinder auch die Staatsangehoerigkeit des anderen Elternteiles besitzen. Das richtet sich aber nach dem Staatsangehoerigkeitsrecht des jeweiligen Staates (hier sei daran erinnert, dass man z.B. auch nach dem deutschen Staatsangehoerigkeitsrecht die Staatsangehoerigkeit früher nur vom Vater ableiten konnte). Moeglicherweise verlangt aber der andere Staat, dass man eine der beiden Staatsangehoerigen mit der Volljaehrigkeit aufgibt.
Quelle: http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/kinder.htm
b) Ist es erlaubt und moeglich, neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehoerigkeit
zu besitzen?
In bestimmten Situationen erlaubt das deutsche Staatsangehoerigkeitsrecht, dass jemand neben
der deutschen noch eine weitere Staatsangehoerigkeit erwirbt bzw. besitzt. Mehrfachstaatsangehoerigkeiten
koennen sich unter anderem aus folgenden Gründen ergeben:
• Kinder mit einem deutschen und einem auslaendischen Elternteil oder einem oder beiden
Elternteilen mit doppelter Staatsangehoerigkeit erhalten in der Regel bereits mit der
Geburt nach dem Abstammungsprinzip die Staatsangehoerigkeiten beider Eltern.
• Deutschstaemmige Vertriebene, Aussiedler, Spaetaussiedler und ihre Familienangehoerigen
wurden früher eingebürgert bzw. erwerben heute die deutsche
Staatsangehoerigkeit, ohne dass sie die bisherige Staatsangehoerigkeit aufgeben
müssen. Soweit das Staatsangehoerigkeitsrecht ihrer Herkunftsstaaten dies vorsieht,
erwerben ihre in Deutschland geborenen Kinder dann bereits mit der Geburt neben der
deutschen auch die ursprüngliche Staatsangehoerigkeit der Eltern.
• Deutschen Staatsangehoerigen kann im Einzelfall eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt
werden, die es erlaubt, eine fremde Staatsangehoerigkeit zu erwerben, ohne die
deutsche zu verlieren.
Quelle: http://www.budapest.diplo.de/con ... t_DownloadDatei.pdf
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你找使馆问问不就知道了么。反正我知道的不是强迫德国籍
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不好意思,请问一下,你是只读法律条文后的自己理解,还是实际操作过呢?这第2点是你自己理解,还是办理过?
我不是怀疑你说的哦,我讲下事情,你看看。我说的朋友,他们只是现在在闹离婚,就是吵架,并没有办理离婚,或者分居。德方就不去办护照,中方就咨询了使馆。所以并不需要你说的亲子鉴定,因为1.德国法律规定,婚姻中的孩子,就认定是父子关系,如果血缘不同,需要上法院得到判决才能解除父子关系责任,这点你可以查查法条。针对这点,他们没有离婚,婚生子。2.出生证有父母信息。所以也不需要额外的材料去证明亲子关系。3.使馆了解情况后,是明确亲子关系的,并没有告诉他们要去提供这个证明然后才能得到德国护照。
现在使馆给的回答是,办理德国护照,必须父母双方同意
所以我才觉得,使馆给护照不是自动认定,甚至不需要父母同意的。
请问有什么解决办法么?
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